Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17239
OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00 (https://dejure.org/2001,17239)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.2001 - 2 A 10461/00 (https://dejure.org/2001,17239)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 2 A 10461/00 (https://dejure.org/2001,17239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Neustadt - 5 K 1452/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Dies ergibt sich aus der Struktur des Bedürfnisbegriffs, bei dessen Subsumtion eine Abwägung zwischen einem berücksichtigenswerten Interesse des Erwerbers an einer bestimmten Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse an größtmöglicher Limitierung des Waffenbesitzes in privater Hand zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 325; Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Dies ergibt sich aus der Struktur des Bedürfnisbegriffs, bei dessen Subsumtion eine Abwägung zwischen einem berücksichtigenswerten Interesse des Erwerbers an einer bestimmten Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse an größtmöglicher Limitierung des Waffenbesitzes in privater Hand zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 325; Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 10.85

    Waffenrecht - Munitionserwerbsschein - Landwirt - Schutz des Hühnerbestands -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Bei dieser Abwägung kann ein Vorrang des privaten Erwerbsinteresses jedenfalls dann nicht erkannt werden, wenn der Waffeninteressent seinen behaupteten Bedarf mit den bei ihm selbst vorhandenen Mitteln decken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 20.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 46; Urteil vom 2. Oktober 1987 - 1 C 10.85 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49; Beschluss vom 23. September 1997 -. 1 B 188.97 -).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 B 188.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Bei dieser Abwägung kann ein Vorrang des privaten Erwerbsinteresses jedenfalls dann nicht erkannt werden, wenn der Waffeninteressent seinen behaupteten Bedarf mit den bei ihm selbst vorhandenen Mitteln decken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 20.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 46; Urteil vom 2. Oktober 1987 - 1 C 10.85 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49; Beschluss vom 23. September 1997 -. 1 B 188.97 -).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Dies ergibt sich aus der Struktur des Bedürfnisbegriffs, bei dessen Subsumtion eine Abwägung zwischen einem berücksichtigenswerten Interesse des Erwerbers an einer bestimmten Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse an größtmöglicher Limitierung des Waffenbesitzes in privater Hand zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 325; Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 20.83

    Revisionsbegründung - Revisionsnichtzulassungsbeschwerdeschrift - Schießerlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Bei dieser Abwägung kann ein Vorrang des privaten Erwerbsinteresses jedenfalls dann nicht erkannt werden, wenn der Waffeninteressent seinen behaupteten Bedarf mit den bei ihm selbst vorhandenen Mitteln decken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 20.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 46; Urteil vom 2. Oktober 1987 - 1 C 10.85 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 49; Beschluss vom 23. September 1997 -. 1 B 188.97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 20 A 348/04

    Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe durch

    in diesem Zusammenhang auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 1.6.2001 - 2 A 10461/00 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 134.
  • VG Freiburg, 01.07.2020 - 1 K 2730/19

    Anerkenntnisurteil im Anfechtungsprozess - Überprüfung der waffenrechtlichen

    Ferner ist zu prüfen, ob es dem Betroffenen zumutbar ist, eine für seine Zwecke weniger geeignete, bislang von der Bedürfnisprüfung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG freigestellte Kurzwaffe gegen eine besser geeignete Kurzwaffe auszutauschen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.06.2001 - 2 A 10461/00 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.04.2005 - 20 A 348/04 -, juris Rn. 11 f).
  • VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17

    Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe zu Jagdzwecken

    Jeder waffenspezifische Vorbesitz, soweit er objektiv zwecktauglich und nicht rechtsverbindlich für eine andere Zwecksetzung gewidmet ist, erweist sich im Rahmen der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung als bedürfnisschädlich für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe.(Vgl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.06.2001 - 2 A 10461/00 -, Rn. 3, juris.) Der Kläger hat nicht dargetan, warum die beiden vorhandenen Kurzwaffen für seinen jagdrechtlichen Zweck objektiv untauglich sein sollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht